Betreuungszeiten
Betreuungsbeginn: Nach Schulschluss - frühestens ab 11:30 Uhr
Betreuungsende: Um 15:00 Uhr oder um 16:00 Uhr
Das Land NRW als Finanzgeber hat deutlich gemacht, dass es das Angebot der OGS in
erster Linie als ein Bildungsangebot sieht, dessen Qualität nur bei einer regelmäßigen
Teilnahme der Kinder zu erreichen ist. Dementsprechend ist es notwendig und
vorgeschrieben, dass eine Teilnahme an allen Schultagen bis mindestens 15:00 Uhr
erforderlich ist.
Ausnahme: Teilnahme des Kindes an einem Verein, muttersprachlichem Unterricht, einem wichtigen ärztl. Termin, oder ähnlichem. In diesem Fall ist mit einer schriftlichen Erklärung der OGS-Leitung mitzuteilen, wann und aus welchem Grund ihr Kind früher abgeholt wird, bzw. früher nach Hause gehen darf.